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Anwalt für Wirtschafts- & Steuerstrafrecht in Nürnberg

Strategische Verteidigung für Unternehmer, Geschäftsführer und Selbständige.

  • Verteidigung bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung oder sonstigen Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten

  • Begleitung bei Durchsuchungen durch Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft

  • Erstellung und Prüfung einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

  • Verteidigung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen (z. B. Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte)

  • Vertretung gegenüber Finanzamt, Steuerfahndung, Zoll und Staatsanwaltschaft

  • Verteidigung vor Strafgerichten und Vertretung bei Finanzgerichten

Ein Anwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht wird immer dann wichtig, wenn steuerliche oder wirtschaftliche Sachverhalte strafrechtliche Ermittlungen auslösen oder ein Steuerstrafverfahren droht.

Typische Situationen sind:

  • Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung

  • Durchsuchung durch Steuerfahndung

  • Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung

  • Vorwurf des Betrugs, der Untreue, des Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder insolvenzrechtlichen Delikten

  • Vorladung zur Vernehmung durch Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Polizei

  • Einleitung einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung

  • strafrechtliche Risiken im Rahmen von Unternehmensübertragungen

Gerade in frühen Phasen eines Wirtschafts- bzw. Steuerstrafverfahrens entscheidet eine schnelle und strategische anwaltliche Verteidigung häufig über den weiteren Verlauf. Als Anwälte für Wirtschafs- und Steuerstrafrecht in Nürnberg vertreten wir Unternehmer, Geschäftsführer und Selbständige bei steuerstrafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen.

Warum ist spezialisierte Verteidigung im Steuerstrafrecht entscheidend?

Steuerstrafverfahren verbinden Steuerrecht und Strafrecht.

Werden wirtschaftliche oder steuerliche Sachverhalte strafrechtlich relevant, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen

  • Vermögenseinziehung

  • berufliche und unternehmerische Konsequenzen

  • langfristige wirtschaftliche Schäden

Ein Anwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in Nürnberg analysiert daher immer:

  • die steuerliche Ausgangslage

  • die strafrechtlichen Risiken

  • mögliche Verteidigungsstrategien

  • wirtschaftliche Auswirkungen für Unternehmen
    und Geschäftsführer

  • Möglichkeiten der Haftungsreduzierung für Geschäftsführer und sonstige handelnde Personen, verbunden mit dem Blick auf den Vermögensschutz (Asset Protection)

Ziel ist eine frühzeitige Schadensbegrenzung und effektive Verteidigungsstrategie im Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.

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Spezialisierte Verteidigungsstrategie

Steuerstrafverfahren erfordern fundierte Kenntnisse im Steuerrecht und Strafprozessrecht. Unsere Verteidigungsstrategie berücksichtigt beide Bereiche.

Weniger Risiko, mehr Planungssicherheit

Durch frühzeitige Abstimmung erkennen wir Risiken, bevor sie teuer werden – sei es bei Fristen, Haftung oder steuerlichen Folgen.

Durchsetzungsstarke Vertretung

Wir vertreten Sie gegenüber: Finanzbehörden, Finanzgerichten, Zivilgerichten & Geschäftspartnern. Mit klarer wirtschaftlicher Zielsetzung.

Schutz Ihrer wirtschaftlichen Existenz

Ein Steuerstrafverfahren kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Unsere Verteidigungsstrategie berücksichtigt daher auch die wirtschaftliche Situation von Unternehmern sowie Geschäftsführern und zielt auf die uneingeschränkte Weiterführung des Geschäftsbetriebs ab.

1

Kontakt & Ersteinschätzung

Sie schildern Ihr Anliegen – etwa eine Vorladung zur Vernehmung, eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung oder ein laufendes Steuerstrafverfahren.

2

Analyse der Ermittlungsakte

Wir prüfen die Ermittlungsakte, steuerliche Sachverhalte und strafrechtliche Risiken.

3

Strategische Verteidigung

Kommunikation mit Behörden, Entwicklung einer Verteidigungsstrategie und Vorbereitung auf mögliche Vernehmungen oder Verfahren.

4

Vertretung im Strafverfahren

Falls erforderlich vertreten wir Sie konsequent vor Strafgerichten oder Finanzgerichten.

Wissens­wer­tes zum Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

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