
Felix Steinbach
Ihr starker Partner im Urheberrecht und Presserecht
Rechtsanwalt Felix Steinbach berät mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung in allen Fragen des Urheber- und Presserechts. Ob Künstler, Kreative, Journalist:innen oder Verlage – er setzt sich engagiert für den Schutz geistiger Leistungen und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten ein.
Wissenswertes zum Urheberrecht
Und Presserecht
Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes – eine Registrierung ist nicht erforderlich. Dennoch sollten Sie Nutzungsrechte vertraglich klar regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Zum Schutz vor Missbrauch sollten Sie auch Beweise für die Schöpfung sichern und das Werk im Falle einer Verletzung durch Abmahnungen und gerichtliche Schritte schützen. Wir unterstützen Kreative, Unternehmen und Agenturen dabei, ihre Rechte zu sichern und Verstöße konsequent zu verfolgen.
👉 Tipp: Hinterlegen Sie wichtige Werke mit einem Zeitstempel (z. B. beim Notar oder in einer Blockchain-Lösung) – so können Sie im Streitfall leichter die Urheberschaft beweisen.
Werke dürfen ohne Ihre Erlaubnis nicht einfach kopiert oder online gestellt werden. Wenn Bilder, Texte oder Videos unerlaubt genutzt werden, sollten Sie die Plattform kontaktieren, die Löschung verlangen und Beweise sichern (z.B. Screenshots). Wir setzen Ihre Rechte mit Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen durch. Dabei achten wir auf schnelle und effiziente Lösungen, um weitere Rechtsverletzungen zu stoppen.
👉 Wichtig: Sammeln Sie sofort Screenshots und Beweise der unrechtmäßigen Nutzung – je früher, desto stärker Ihre Position.
Falsche oder rufschädigende Berichterstattung kann erhebliche persönliche und wirtschaftliche Schäden verursachen. Zivilrechtlich können Sie auf Unterlassung der Berichterstattung, eine Gegendarstellung oder Berichtigung, Schadensersatz sowie bei schwerwiegenden Fällen auf eine Geldentschädigung und Löschung der unwahren Äußerungen bestehen. Falls die Äußerungen einen strafbaren Tatbestand erfüllen (z.B. Beleidigung, Falsche Verdächtigung), können Sie auch Anzeige erstatten. Wir prüfen für Sie Ansprüche auf Gegendarstellung, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz gegenüber Verlagen oder Online-Portalen.
👉 Praktisch: Schnelles Handeln ist entscheidend – gerade im Presserecht gibt es sehr kurze Fristen, z. B. für Gegendarstellungen.
Ohne ausdrückliche Lizenz oder gesetzliche Ausnahme (z. B. Zitatrecht) riskieren Sie eine Abmahnung und hohe Kosten. Es gibt Ausnahmen für die Nutzung, z.B. wenn der Text gemeinfrei ist (über 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) oder wenn Bilder als Beiwerk neben Landschaften erscheinen. Wir beraten Unternehmen, Vereine und Privatpersonen zur rechtssicheren Nutzung von Bildern, Musik, Texten oder Videos im Internet.
👉 Tipp: Verlassen Sie sich nicht blind auf „lizenzfrei“-Angaben im Netz – prüfen Sie immer die konkreten Nutzungsbedingungen.
Pressefreiheit ist geschützt, doch gleichzeitig müssen Journalisten, Blogger und Influencer Persönlichkeitsrechte respektieren. Sie haben sich auch an den Medienstaatsvertrag und den Pressekodex zu halten. Dazu gehören die wahrheitsgemäße Darstellung von Fakten, die Kennzeichnung von Gerüchten, die Benennung von Quellen und die Einholung einer Stellungnahme von Betroffenen. Wir beraten Medienschaffende zu rechtssicherer Recherche, Quellenangaben und Bildnutzung, um Abmahnungen und Klagen zu vermeiden.
👉 Wichtig: Schon die Übernahme einzelner Fotos oder Textpassagen kann urheberrechtlich problematisch sein – besser vorher juristisch prüfen lassen.
Fotos von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden – Ausnahmen gelten nur in engen Grenzen. Bei einer Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild können Sie die Löschung und Unterlassung der Veröffentlichung verlangen, außerdem einen Auskunftsanspruch geltend machen. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, z.B. eine fiktive Lizenzgebühr. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen können Sie zudem Schmerzensgeld fordern, um immaterielle Schäden auszugleichen und den Verletzer zur Rechenschaft zu ziehen. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Löschung, Unterlassung und ggf. Schadensersatz durch, wenn Ihr Bild ohne Erlaubnis genutzt wird.
👉 Unser Tipp: Reagieren Sie schnell, wenn Ihr Foto online auftaucht – gerade in sozialen Netzwerken verbreiten sich Inhalte rasant.
Eine Abmahnung sollte niemals ignoriert werden – oft sind kurze Fristen gesetzt. Sie sollten unbedingt Ruhe bewahren, die Fristen notieren und keine überstürzten Handlungen vornehmen. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen ehe Sie dies nicht sorgfältig geprüft haben. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, verhandeln überhöhte Forderungen herunter und entwickeln eine Strategie, die Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen schützt.
👉 Wichtig: Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung – diese kann Sie langfristig binden und teuer werden.

