Strafverteidiger in Nürnberg – Soforthilfe im Strafrecht
Wir helfen Ihnen bei:
Ermittlungsverfahren
Anklage oder Hauptverhandlung
Verhaftungen
Durchsuchungen
Wann Braucht man einen Rechtsanwalt für Strafrecht?
Einen Strafverteidiger sollten Sie immer dann einschalten, wenn gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird – und zwar so früh wie möglich. Das beginnt nicht erst mit einer Anklage vor Gericht, sondern bereits bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter, einer Hausdurchsuchung, einem Strafbefehl oder einer Verhaftung. In all diesen Situationen drohen weitreichende Folgen für Freiheit, Führerschein, Beruf und Reputation. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht verschafft Ihnen Einsicht in die Ermittlungsakte, schützt Ihr Schweigerecht, prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, bevor Sie Fehler machen, die sich später kaum korrigieren lassen. Je früher Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, desto größer sind die Chancen, ein Verfahren zur Einstellung zu bringen oder die strafrechtlichen Konsequenzen deutlich zu reduzieren.
Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter
– bevor Sie eine Aussage machen.
Bei Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme von Unterlagen, Handy oder Computer.
Bei Strafbefehl oder Anklageschrift – um Fristen zu wahren und Rechtsmittel einzulegen
Wenn Sie befürchten, dass ein Strafverfahren droht, etwa nach einer Anzeige oder einem schweren Konflikt.
Welche Leistungen Bieten wir im Strafrecht?
Ermittlungsverfahren
Anklage oder
Hauptverhandlung
Verhaftungen
Durchsuchungen

Alexander Wagner
Fachanwalt für Strafrecht

Dr. Christoph Popp
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Warum sind wir ein starker Partner im Strafrecht?
Soforthilfe im Notfall – 24/7 erreichbar
Bei Verhaftung, Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie uns über unsere Notfallnummer – wir unterstützen Sie sofort und stehen Ihnen in jeder Verfahrensphase zur Seite.
Erfahrene Strafverteidiger an Ihrer Seite
Mit ausgewiesener strafrechtlicher Expertise und umfangreicher Prozesserfahrung verteidigen wir Sie engagiert in Nürnberg und bundesweit – vom ersten Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Klare Strategie statt Standardlösung
Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und beraten Sie verständlich zu Chancen, Risiken und möglichen Konsequenzen.
Soforthilfe im Notfall – 24/7 erreichbar
Zahlreiche ausführliche Bewertungen bestätigen unsere fachliche Kompetenz, die verständliche Beratung und unseren Einsatz gerade in belastenden strafrechtlichen Situationen.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Kontakt & Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihre Situation telefonisch oder per Nachricht, wir klären die wichtigsten Eckdaten und prüfen, ob akuter Handlungsbedarf besteht. In dringenden Fällen (z. B. Durchsuchung, Verhaftung) erhalten Sie kurzfristig einen Termin oder Soforthilfe.
Akteneinsicht & Analyse
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und verschaffen uns ein vollständiges Bild der gegen Sie vorliegenden Beweise. Auf dieser Grundlage besprechen wir mit Ihnen in Ruhe den Akteninhalt, mögliche Risiken und Verteidigungsansätze.
Individuelle Verteidigungsstrategie
Gemeinsam legen wir fest, ob geschwiegen, Stellung genommen oder aktiv Beweisanträge gestellt werden sollen. Ziel ist es, das Verfahren möglichst früh zur Einstellung zu bringen oder die Konsequenzen spürbar zu reduzieren
Vertretung im weiteren Verfahren
Wir vertreten Sie im Schriftverkehr mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und begleiten Sie zu allen Terminen und Hauptverhandlungen. Während des gesamten Verfahrens stehen wir an Ihrer Seite, bereiten Sie vor und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Welche Deliktbereiche decken wir ab?
Wenn Ihnen Betrug, Diebstahl, Körperverletzung oder Nötigung vorgeworfen wird, steht oft die berufliche und private Existenz auf dem Spiel. Wir prüfen die Ermittlungsakte akribisch auf Verfahrensfehler und entlastende Beweise, um eine öffentliche Hauptverhandlung idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren abzuwenden.
Vorwürfe wie der Besitz, Anbau, Handel oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln ziehen oft einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen nach sich. Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die alle prozessualen Möglichkeiten nutzt – von der Einstellung wegen Eigenbedarfs bis hin zur Verhinderung von Untersuchungshaft.
Ob vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung: Ein Urteil kann weitreichende Folgen haben, auch zivilrechtlicher Natur. Wir analysieren den Tathergang genau (z. B. Notwehr oder Provokation), um eine angemessene rechtliche Einordnung zu erzwingen und das Strafmaß zu minimieren.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Handy am Steuer gefährden Ihre Mobilität. Wir prüfen die Messverfahren auf technische Fehler und setzen uns dafür ein, drohende Fahrverbote oder Punkte in Flensburg abzuwenden.
Wir stehen nicht nur Beschuldigten zur Seite. Als Verletztenbeistand unterstützen wir Sie bei Strafanzeigen, vertreten Ihre Interessen in der Nebenklage und setzen im Adhäsionsverfahren Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche direkt im Strafprozess durch.
Vorwürfe wie sexuelle Nötigung, Missbrauch oder Vergewaltigung sind hochsensibel und oft von einer „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation geprägt. Hier ist höchste Diskretion und eine spezialisierte Verteidigung entscheidend, die die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen professionell erschüttert.
Bei Steuerhinterziehung drohen empfindliche Strafen und Nachzahlungen. Wir begleiten Sie durch das Verfahren, prüfen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und verhandeln mit den Finanzbehörden, um eine diskrete Lösung ohne öffentliche Aufmerksamkeit zu finden.
In Verfahren wegen Mord, Totschlag oder fahrlässiger Tötung geht es um alles. Diese Schwurgerichtssachen erfordern höchste juristische Präzision und Erfahrung. Wir sichern eine lückenlose Verteidigung ab dem ersten Moment der Festnahme und kämpfen für ein faires Verfahren vor den Landgerichten.
Ein Moment der Unachtsamkeit führt schnell zu Vorwürfen wie Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Straßenverkehrsgefährdung. Wir kämpfen um den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis und verhindern, dass ein Verkehrsdelikt zu einem bleibenden Eintrag im Führungszeugnis führt.
Vorwürfe wie Insolvenzverschleppung, Korruption oder Bankrott treffen oft Unternehmer und Geschäftsführer. Wir bieten eine hochkarätige Verteidigung an der Schnittstelle zwischen Straf- und Wirtschaftsrecht, um Reputationsschäden und hohe Geldstrafen für Sie und Ihr Unternehmen zu vermeiden.
Durchsuchung, Verhaftung Oder Vorladung?
Wir helfen rund um die Uhr.
Keine Aussage bei Polizei/Behörden ohne anwaltlichen Rat.
Wissenswertes zum allgemeinen Strafrecht
Ein Rechtsanwalt für Strafrecht – oft auch Strafverteidiger genannt – begleitet Sie vom ersten Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss des Strafprozesses. Er nimmt Akteneinsicht, überprüft Beweise, schützt Ihre Rechte und sorgt für eine faire Verteidigung vor Gericht. Ohne anwaltliche Unterstützung besteht die Gefahr, dass Sie sich unbedacht selbst belasten.
Sie sollten so früh wie möglich einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren – bereits dann, wenn Sie Post von der Polizei oder eine Vorladung erhalten. Ein frühzeitiger anwaltlicher Beistand kann Fehler verhindern, Ihre Verteidigungsstrategie vorbereiten und in vielen Fällen sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht ist eines der wichtigsten Schutzrechte im Strafrecht. Oft ist es die beste Entscheidung, zunächst keine Aussage zu machen und erst nach Rücksprache mit einem Strafverteidiger zu handeln. Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und gemeinsam mit Ihnen eine fundierte Strategie entwickeln.
Je nach Tatvorwurf können unterschiedliche Strafen drohen: Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder Freiheitsstrafe. Hinzu kommen häufig Nebenfolgen wie Führerscheinentzug oder Einträge im Führungszeugnis. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann mögliche Strafen realistisch einschätzen und im Verfahren für eine Strafmilderung oder sogar einen Freispruch kämpfen.
Ja. Ein Strafverteidiger kann bei Untersuchungshaft sofort tätig werden, Haftprüfung oder Haftbeschwerde einlegen und auf eine Freilassung hinwirken. Gerade in Haftsachen ist schnelle anwaltliche Unterstützung entscheidend.
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