
Felix Steinbach
Ihr starker Partner im Sportrecht und Vereinswesen
Rechtsanwalt Felix Steinbach ist Fachanwalt für Sportrecht. Mit langjähriger Erfahrung, fundiertem Fachwissen und großem persönlichen Engagement unterstützt er Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Interessen – ob Vereine oder Sportler.
Wissenswertes zum Sportrecht
und Vereinswesen
Die Gründung eines Sportvereins erfordert eine rechtssichere Satzung, die den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entspricht und zugleich die individuellen Bedürfnisse des Vereins berücksichtigt. Um einen Sportverein rechtssicher zu gründen, benötigen Sie mindestens sieben Gründungsmitglieder für die Gründungsversammlung, dort legen Sie den Vereinsnamen, den Sitz, den Zweck und die Satzung fest und wählen den Vorstand. Mit der notariellen Beglaubigung der Unterschriften und der anschließenden Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht wird der Verein als eingetragener Verein (e.V.) rechtsfähig. Als erfahrene Anwälte im Vereinsrecht unterstützen wir Sie bei der Satzungsgestaltung, der Eintragung ins Vereinsregister sowie bei allen Fragen zur Gemeinnützigkeit. So stellen wir sicher, dass Ihr Sportverein von Beginn an auf einem stabilen rechtlichen Fundament steht.
👉 Tipp: Achten Sie bei der Satzung auf klare Regelungen zu Vorstandswahlen und Mitgliedsrechten – hier entstehen erfahrungsgemäß die meisten Streitigkeiten.
Ob Arbeitsvertrag, Honorarvertrag oder Sponsoringvereinbarung – im Sportbereich gelten oft spezielle rechtliche Rahmenbedingungen. Auch der Versicherungsschutz sollte stets im Blick behalten werden. Wir prüfen und erstellen Verträge für Trainer, Sportlerinnen und Sportler sowie Vereine, damit Rechte und Pflichten klar geregelt sind und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Unsere Expertise im Sportrecht garantiert, dass Ihre Verträge fair, rechtssicher und individuell angepasst sind.
👉 Wichtig: Achten Sie bei Verträgen im Sport auf Fragen wie Kündigungsfristen, Vergütung bei Verletzungen und Nutzungsrechte von Bildmaterial – hier entstehen oft teure Konflikte.
Die Gemeinnützigkeit ist für Sportvereine entscheidend, um steuerliche Vorteile und Förderungen zu sichern. Gemeinnützige Vereine sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit, solange ihre Einnahmen aus Zweckbetrieben stammen. Jedoch unterliegen Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die nicht als Zweckbetriebe eingestuft sind, der Gewerbesteuer, wenn sie den genannten Freibetrag überschreiten. Wir beraten Vereine bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, unterstützen bei Satzungsänderungen und vertreten Sie auch gegenüber Finanzämtern. So stellen wir sicher, dass Ihr Verein alle Voraussetzungen erfüllt und seine Gemeinnützigkeit nicht gefährdet.
👉 Achten Sie darauf, dass wirtschaftliche Tätigkeiten wie Vereinsfeste oder Sponsoring strikt von den gemeinnützigen Aktivitäten getrennt werden – sonst droht der Verlust der Steuerbegünstigung.
Konflikte im Verein oder mit Verbänden sind oft belastend und blockieren die Vereinsarbeit. Bei Streit im Verein oder mit dem Verband sollten Sie frühzeitig eingreifen. Insbesondere Streitigkeiten hinsichtlich Vorstandswahlen oder Mitgliedsausschlüssen können Damoklesschwerte für alle Beteiligten darstellen. Bei sportgerichtlichen Verfahren müssen auch stets die gesetzten Fristen beachtet werden. Wir helfen bei der rechtssicheren Auslegung von Satzungen, führen Schlichtungen durch und vertreten Sie vor Sportgerichten. Mit unserer Erfahrung im Vereins- und Sportrecht finden wir Lösungen, die den Verein wieder handlungsfähig machen und rechtliche Klarheit schaffen.
👉 Praktisch: Häufig können Streitigkeiten schon durch eine neutrale Mediation beigelegt werden – das spart Zeit, Kosten und erhält das Vereinsklima.
Vorstandsmitglieder tragen Verantwortung – und unter Umständen auch persönliche Haftungsrisiken. Vereinsvorstände haften persönlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Amtspflichten, wodurch dem Verein oder Dritten ein Schaden entsteht. Beispiele hierfür sind nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, zu späte Insolvenzanträge oder falsche Spendenbescheinigungen. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist für ehrenamtliche Vorstände gesetzlich ausgeschlossen und kann in der Satzung auf leichte Fahrlässigkeit beschränkt werden. Wir klären, wann eine persönliche Haftung droht, welche Absicherungen sinnvoll sind und wie Compliance-Regeln Haftungsrisiken minimieren können. So geben wir Vorständen Sicherheit und schützen das Engagement im Ehrenamt.
👉 Sinnvoll ist es, eine D&O-Versicherung (Manager-Haftpflicht) abzuschließen – sie deckt typische Haftungsrisiken für Vorstände im Verein zuverlässig ab.
Sponsoring und Werbung sind für Vereine wichtige Einnahmequellen – bergen aber auch rechtliche Stolperfallen. Bei Sponsoring und Werbung im Verein müssen Sie vertragliche Vereinbarungen treffen und die Einnahmen steuerlich richtig behandeln, da sie dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet und versteuert werden müssen. Sie dürfen keine Spendenquittungen ausstellen, sondern müssen dem Sponsor eine Rechnung schicken. Es ist wichtig, Leistungen und Gegenleistungen sowie Laufzeit und Kündigung im Vertrag festzuhalten. Wir gestalten und prüfen Sponsoringverträge, beraten bei der Nutzung von Logos, Bildern und Rechten und sorgen dafür, dass alle Werbemaßnahmen rechtssicher sind. So können Vereine zusätzliche Einnahmen erzielen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
👉 Achten Sie besonders auf die Abgrenzung zwischen Spenden und Sponsoring – falsche Einstufungen können steuerliche Nachteile mit sich bringen.
Dopingverstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben – von Sperren und Aberkennung von Titeln bis hin zu Strafverfahren, Vertragsauflösungen und Imageschäden. Wir vertreten Sportlerinnen und Sportler in Dopingverfahren, begleiten sie vor nationalen und internationalen Sportgerichten und prüfen die Rechtmäßigkeit von verhängten Sanktionen. So stellen wir sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Verfahren fair geführt werden.
👉 Praktisch: Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob Laborwerte oder Kontrollen korrekt erhoben wurden – formale Fehler können entscheidend sein und im Zweifel das Verfahren zu Ihren Gunsten beeinflussen.

