
Felix Steinbach
Ihr starker Partner im Baurecht und Architektenrecht
Rechtsanwalt Felix Steinbach ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Mit langjähriger Erfahrung, fundiertem Fachwissen und großem persönlichen Engagement unterstützt er Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Interessen – ob Bauherren oder Architekten.
Wissenswertes zum Baurecht
und Architektenrecht
Ein Bauvertrag legt die Grundlage für das gesamte Bauvorhaben. Es ist daher sehr wichtig diesen zu kennen und ggfls. nach den eigenen Wünschen zu verhandeln. Eine ausgewogenen Zahlungsstruktur, Sicherheiten und klare Ausführungsfrist sollten in jedem Fall vereinbart werden. Wir prüfen Bauverträge auf versteckte Risiken, unklare Klauseln und fehlende Regelungen, damit Sie vor Kostensteigerungen oder Nachtragsforderungen geschützt sind. Unsere Expertise hilft Bauherren, Architekten und Bauunternehmen, rechtssichere Vereinbarungen zu schließen.
👉 Tipp: Achten Sie besonders auf klare Regelungen zu Baufristen und Zahlungsplänen – hier entstehen die meisten Konflikte zwischen Bauherr und Unternehmer.
Baumängel sind ein häufiger Streitpunkt und können hohe Folgekosten verursachen. Wenn Baumängel auftreten, sollten Sie diese umgehend schriftlich dokumentieren und dem Bauunternehmer per Einschreiben eine Mängelrüge senden, um eine Frist zur Behebung der Mängel zu setzen. Als Bauunternehmer sollten Sie sich ernsthaft und schnell mit einer Mangelrüge auseinandersetzen und diese überprüfen, auch wenn ein Mangel bei der Bauausführung erstmal nicht aufgefallen ist oder es sich um schwierige Bauherren handelte. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz konsequent durch und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Abnahme des Bauwerks. Auch Architekten und Bauunternehmen beraten wir zur Vermeidung von Haftungsrisiken und verteidigen gegen ungerechtfertigte Mangelrügen.
👉 Wichtig: Dokumentieren Sie jeden Mangel sofort schriftlich und mit Fotos – nur so lassen sich Ansprüche später sauber beweisen.
Architekten und Ingenieure haften für Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler oder Verstöße gegen die HOAI. Insbesondere mangelhafte Planung, falsche Kostenberechnungen, Missachtung von Baustandards und die Verletzung von Überwachungspflichten, zum Beispiel wenn Sie die Bauausführung nicht ordnungsgemäß kontrollieren oder den Bauherrn nicht auf Risiken hinweisen, können zu Haftungsfällen führen, wobei auch entsprechende Besonderheiten und Ausnahmen zu beachten sind. Wir beraten Planer und Architekten, wie sie Haftungsrisiken vermeiden und im Ernstfall ihre Verantwortung klar begrenzen können. Bauherren unterstützen wir bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
👉 Sinnvoll: Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten Pflicht – sie sollte regelmäßig überprüft werden, ob Deckungssummen für große Bauprojekte ausreichen.
Verzögerungen am Bau sind teuer und nervenaufreibend. Dem Bauunternehmer sollte schnell eine schriftliche Aufforderung zur Fortsetzung der Arbeiten zugestellt werden und dabei eine Frist gesetzt werden. Als Bauunternehmer sollten Sie bei Bauverzögerung zunächst den Bauvertrag prüfen und eine schriftliche Behinderungsanzeige einreichen, in der Sie die Gründe für die Verzögerung darlegen. Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Vertragsstrafen oder Schadensersatz haben und setzen Ihre Forderungen durch. Bauunternehmen beraten wir, wie sie sich gegen unberechtigte Verzugsansprüche verteidigen können.
👉 Praktisch: Vereinbaren Sie schon im Bauvertrag konkrete Vertragsstrafen für Terminüberschreitungen – so vermeiden Sie langwierige Diskussionen.
Schwarzarbeit auf der Baustelle ist nicht nur illegal, sondern führt auch zu erheblichen rechtlichen Problemen. Als Bauherr haben Sie bei Schwarzarbeit kaum Rechte, da der Vertrag nichtig ist, was bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Gewährleistung und keine Möglichkeit haben, bereits gezahltes Geld zurückzufordern. Als Bauunternehmer können Sie sich jedoch unter Umständen nicht auf die Nichtigkeit berufen. Wenn nach Auftragserteilung festgestellt wird, dass der Handwerker unseriös wirkt und arbeitet, sollten schnell die Möglichkeiten zur Vertragsauflösung geprüft werden. Wir klären, welche Ansprüche Ihnen als Bauherr zustehen und wie Sie sich gegen unzulässige Forderungen unseriöser Handwerker wehren.
👉 Achtung: Bei Schwarzarbeit sind Bauverträge oft nichtig – Sie verlieren dann als Bauherr Ihre Gewährleistungsrechte. Deshalb: niemals ohne schriftlichen Vertrag zahlen.
Bauprozesse sind komplex, da häufig Sachverständigengutachten erforderlich sind. Sie dauern oft mehrere Jahre, sofern nicht frühzeitig eine Einigung gefunden wird. Sobald außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert sind, wird ein Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren gestellt oder eine Klage erhoben. Beide Verfahren können sich auf Grund der komplexen Sach- und Rechtslagen und der Notwendigkeit von Untersuchungen durch Sachverständige oft viele Jahre in die Länge ziehen. Wir vertreten Sie in selbstständigen Beweisverfahren und vor Gericht, um Baumängel oder Bauverzögerungen klar nachzuweisen. Unsere Erfahrung im Bau- und Architektenrecht sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche professionell durchgesetzt werden.
👉 Unser Rat: Oft lohnt sich ein frühzeitiges Beweisverfahren noch vor Klageerhebung – so sichern Sie Beweise und erhöhen Ihre Chancen auf eine schnelle Lösung.

