Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Die persönliche Übergabe gilt als sicherste Methode; verweigert der Arbeitnehmer die Annahme, gilt die Zustellung trotzdem. Alternativ kann ein Bote oder ein Einwurfeinschreiben genutzt werden – Einwurfeinschreiben bergen jedoch ein Risiko, dass der Inhalt im Streitfall angefochten wird. Zustellungen per einfacher Post sind unsicher, Übergabeeinschreiben nur bedingt zuverlässig. Für maximale Rechtssicherheit kann auch ein Gerichtsvollzieher eingesetzt werden, meist aber nur in Ausnahmefällen. Grundsatz: Sicher übergeben, Zustellnachweis dokumentieren, Fristen einhalten.