AG München verurteilt Beklagte nach Verkehrsunfall durch unachtsamen Spurwechsel zu 100%igem Schadensersatz

Das Amtsgericht München (Az.: 332 C 22368/20) hat in einem Urteil entschieden, dass die Beklagten der Klägerin nach einem Verkehrsunfall vollständigen Schadensersatz zahlen müssen.

Hintergrund des Falls:

Es kam zu einem Unfall zwischen dem geleasten Fahrzeug der Klägerin und einem PKW der Beklagten. Der Unfall entstand, als der Beklagte zu 1) unvermittelt und ohne Blinker von der linken auf die rechte Fahrspur wechselte. Der klägerische Fahrer musste ausweichen und stieß dabei gegen den rechten Bordstein, wodurch sein Fahrzeug erheblich beschädigt wurde.

Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte durch den Fahrstreifenwechsel grob gegen die Sorgfaltspflicht gemäß § 7 Abs. 5 StVO verstoßen hat. Aufgrund des Anscheinsbeweises haftet der Beklagte für die entstandenen Schäden zu 100 %. Das Gericht bestätigte die Höhe der Schadensersatzforderungen durch ein unfallanalytisches Gutachten. Ein Verschulden des klägerischen Fahrers konnte nicht festgestellt werden.

Das Urteil unterstreicht die besondere Verantwortung von Fahrzeugführern beim Fahrstreifenwechsel. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit einer vollständigen Haftung für alle entstandenen Schäden rechnen.